UNItopia News: Brett Spieler, Gruppe Allgemeines, Artikel 16833

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Titel: Re: Zwischenbilanz Mord und Verjaehrung
Artikel: 16833                                         Bezug: 16832
Verfasser: Alpenrose                                   Datum: 03.12.11 18:26:43
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Nicht ich bringe OOC und In Game durcheinander. Ich reagiere nur auf das was
andere schreiben und je nach Schreiber mal so oder so.

Aber gut. Es ist trotzdem so, das das Gericht oeffentlich ist, also jeder der
will kann das Gespraech mitverfolgen von der Zuschauertribuene aus.
Alle andern In Game Verstoesse werden NICHT im Gericht, also nicht Einsehbar
fuer andere Spieler abgehandlet oder verhandelt.

Und genau DAS ist der Punkt.
Wenn wem mit In Game Mitteln den Spielspass verdorben wird ist es OOC. Wenn
jemand dauernd mit Gildenfaehigkeinte anderer drangsaliert ist, ist es schnell
mal Spielspassverderben, also OOC.
Da faengt die Interpretationsfrage an: Ab wann ist es Regelverstoss, bis wohin
ist es Spiel. 
Es gibt leider keine klare Linie.
Der Moerder kann den Mord begangen haben, weil das Opfer dauernd nervte und
provzierte. Ist das dann eine OOC Handlung oder ist es eine In Game Handlung im
Zug des Rollenspiels. oder nicht Rollenspiels?
Hat das Opfer mit seinen Provokationen nur Rollenspiel betrieben oder hat er es
drauf abgesehen den Spieler hinter dem Char zu nerven.
Wie willst du das klar und sicher beweisen? Es geht gar nicht.

Somit ist es irrelevant ob es in Game oder OOC ist, der Moerder und ggf. das
Opfer haben Anrecht auf eine Verhandlung oder Abklaerung unter Ausschluss der
Oeffentlichkeit. Oder alle andern Klaeger und Angeklagte muessen ebenfalls im
oeffentlichen Gericht stattfinden.