UNItopia News: Brett Computer, Gruppe Nostalgie, Artikel 38

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Titel: Re: Spiele-Klassiker und Nostalgie-Perlen
Artikel: 38                                            Bezug: 37
Verfasser: Gesiene                                     Datum: 15.11.05 12:01:34
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Das ist ganz allgemein gehalten natuerlich richtig.
Per Definition ist Abandonware allerdings ein Spezialfall.
Hersteller verzichten logischerweise auf keinerlei Rechte.
Aber sie stellen Spiele zum download bereit.
Wo Hersteller einen solchen Download nicht genehmigt haben findet man auf der
Seite einen Hinweis anstelle eines Links.
Das sich die Seite durch einen Disclaimer versucht zu schuetzen ist logisch und
ueblich.
Wenn ein Betreiber einer Seite versucht einen Haftungsausschluss vorzunehmen
heisst das im umkehrschluss noch lange nicht, das etwas illegales vorsich geht.
Selbstverstaendlich kann sich jeder Hersteller zu jeder Zeit entscheiden, das
Produkt wieder aufzunehmen und den Download zu untersagen. Das ist mit ein paar
Titeln passiert. Und von diesen Titel wird der Link entfernt.

Die Seite besteht seit einigen Jahren.
Und die Seite steht in keinerlei Konflikt zu geltendem Recht in Deutschland.


Gesiene