UNItopia News: Brett Spieler, Gruppe Allgemeines, Artikel 16814

-------------------------------------------------------------------------------
Titel: Re: Verjaehrung von (M)ord
Artikel: 16814                                         Bezug: 16812
Verfasser: Kainskind                                   Datum: 28.11.11 22:06:56
-------------------------------------------------------------------------------
ahm, genau darum gehts. die darstellung is unrealistisch.

jede kommunikation hat 4 aspekte. den sachaspekt, den beziehungsaspekt, den
apell, die selbstoffenbarung. sachlich kann ich mich aendern, der apell eines
angeklagten is nichts wert, beziehungsaspekte sind soeine sache, du kannst
nicht abschalten was du hier unter einer rolle aufgebaut hast. meine erfahrung
ist das eine sachliche verteidigung nur in ausnahmefaellen funkioniert.

du kannst dich anders geben, aber man wird es nicht erkennen. die beste
verteidigung waere in diesem falle einfach nichts zu sagen, was jedoch 2 harken
aufweisst.

1.: du kannst nicht nicht kommunizieren. du wirst dein opfer kraenken.

2.: es geht hier nicht um ein faires gericht! der spieler is schuldig bis zum
gerichtstermin. eine aussageverweigerung die fuer einen boesen spieler
kommunikationstheoretisch die einzige verteidigung darstellt die ihn nuetzen
kann, wird ihm nichts nutzen.

also zusammen: zum einen kannst du deine rolle nicht ablegen wie deine kleider.
und zum anderen muesstest du deine rolle massiv umstellen um vor gericht zu
gewinnen, denn wie spielen immer eine rolle.

nen anderer kritikpunkt ist das das damals ebend keine gerichtsverhandlung war,
es hatte mehr den charakter einer begnadigungs anhoerung. die strafe fuer einen
mord bekommt man in uni ohne jede verhandlung oder recht auf verteidigung.
verhandelt wird wenn sich niemand erinnert und alle beteiligten jahre abwesend
sind.

noch einer: ewiges M is eigentlich keine option. wenn ein regelverstoss aus
einem versehen heraus entstand, sollte dieser schon dem frieden zuliebe nicht
mit einem anderen regelverstoss beantwortet werden eine ewige strafe waere
einer. bedenke: vorsatz is admin sache, die haben ganz andere mittel.

logisch braeuchten wir wenn wir gerichte wollen eine strafe nach einem gericht,
und eine befristete (faire) strafe, dann funktioniert auch das recht zu
schweigen. die verjaehrung waere also bestandteil eines ordentlichen gerichts.
in diesem fall wuerde der kritikpunkt nummer 2 wegfallen, mit dem punkt nummer
1 muss man leben.

bye